Viele werden sich noch an die grausame Tat des Magnus Gäfgen erinnern. Im Jahre 2002 entführte er den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler. Er erpresste von den Eltern Lösegeld, obwohl er den Jungen schon ermordet hatte. Die Polizei drohte Gäfgen mit körperlicher Gewalt, würde er das Versteck des Jungen nicht preisgeben. Doch auch zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben sei eine solche psychische Folter nicht rechtens, befand schon damals das Gericht und schloss Gäfgens Geständnis von der gerichtlichen Verwertung aus.
Nun klagte besagter Herr Gäfgen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg den deutschen Staat wegen Folterandrohung und Verletzung des fairen Verfahrens an. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, Gäfgen habe bereits durch die Entscheidung der deutschen Gerichte Genugtuung erfahren.
Ich finde, das ist Genugtuung für den deutschen Staat! Natürlich darf Folter nicht geschehen, schon gar nicht zur Erpressung von Geständnissen. Hier wurde jedoch durch die Polizei versucht, das Leben Jakob von Metzlers zu retten. Die Lösegelderpressung erweckte nämlich durchaus den Anschein, dass das Entführungsopfer noch lebt. Sollte nicht jedes Mittel recht sein, wenn es um die Rettung eines Menschenlebens geht? Schließlich ist der „finale Rettungsschuss“ bei Geiselnahmen auch kein Mord!
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